Rechtliches

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der Besloten Vennootschap MULTITUBES B.V.
mit Sitz in Wormerveer, Gemeinde Zaanstad, eingetragen bei der Industrie- und Handelskammer in Amsterdam unter der Nummer 34249688, dort hinterlegt.
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1. SANWENDBARKEIT

  1. Die folgenden Bedingungen finden Anwendung auf alle von der Multitubes BV unterbreiteten Angebote und Offerten, auf mit der Multitubes BV geschlossene Verträge sowie auf an die Multitubes BV erteilte Aufträge sowohl nationaler als auch internationaler Art.
  2. Als "Abnehmer" gilt in diesen Bedingungen jede (juristische) Person, die mit der Multitubes BV einen Vertrag geschlossen hat bzw. abzuschließen wünscht, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte(r), Rechtsnachfolger und Erbe(n).
    Ergänzungen und/oder Abweichungen bezüglich dieser Bedingungen sind ausschließlich dann wirksam, wenn diese von der Multitubes BV schriftlich mit dem Abnehmer vereinbart wurden.
  3. Falls die Multitubes BV bei irgendeinem Vertrag mit dem Abnehmer eine Abweichung von diesen Bedingungen vereinbart hat, kann sich der Abnehmer bei späteren Verträgen nicht auf diese Abweichungen berufen. Abweichungen von diesen Bedingungen müssen stets wieder ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sein. 
  4. Für den Fall, dass der Abnehmer eigene Einkaufsbedingungen aufgestellt hat, genießen die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Multitubes BV jederzeit den Vorrang, es sei denn, der Abnehmer und die Multitubes BV haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Dies hat dann auf Wunsch des Abnehmers zu erfolgen. Dies gilt ebenfalls für Aufträge und Lieferungen ins Ausland.

2. ANGEBOTE, OFFERTEN und VERTRÄGE

  1. Alle von der Multitubes BV unterbreiteten Angebote und Offerten, sei es in Form von Preislisten, Drucksachen, Broschüren oder in anderer Form - darin inbegriffen mündliche Angebote/Offerten sowie andere Erklärungen von Vertretern oder Arbeitnehmern der Multitubes BV - sind immer unverbindlich.
  2. Mit Mitarbeitern der Multitubes BV getroffene Vereinbarungen oder geschlossene Verträge binden die Multitubes BV nicht, soweit die Multitubes BV diese durch ihre Geschäftsleitung nicht schriftlich bestätigt hat. Als Mitarbeiter der Multitubes BV gelten in diesem Zusammenhang alle Angehörige des Unternehmens, die nicht zur Geschäftsleitung der Multitubes BV gehören.
  3. Sofern nicht in der Offerte anders angegeben, haben alle Angebote eine maximale Geltungsdauer von 14 Tagen nach dem Angebotsdatum.
  4. Ein Vertrag kommt zwischen der Multitubes BV und dem Abnehmer erst dann zustande, wenn und nachdem ein Auftrag schriftlich von einem dazu Bevollmächtigten des Abnehmers unter Erklärung der Zustimmung unterzeichnet und an die Multitubes BV zurückgeschickt wurde oder aber die Multitubes BV zur Lieferung entsprechend dem Auftrag übergegangen ist. Als Tag des Vertragsschlusses gilt dann das Datum der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch die oder im Namen der Multitubes BV bzw. das Datum der Lieferung.
  5. Wird zwischen der Multitubes BV ein Vertrag mit zwei oder mehr Parteien geschlossen, haften diese für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten gesamtschuldnerisch.
  6. Multitubes BV ist berechtigt, zur Erfüllung des an sie erteilten Lieferauftrags Dritte einzuschalten und die Kosten dafür an den Abnehmer weiterzureichen.
  7. Bei Frankolieferungen wird stets die preisgünstigste Versandart gewählt. Erfolgt die Versendung auf Wunsch des Abnehmers auf andere Weise, gehen die Mehrkosten dafür zulasten des Abnehmers.

3. PREISE

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro und exklusive MwSt.
  2. Sofern nicht bei der Auftragsbestätigung ausdrücklich anders vereinbart, sind im Preis nicht inbegriffen:
             A. Etwaige Anlaufkosten einschließlich Zeichnungs- und Clichékosten
             B. Verpackungs- und Abwicklungskosten
  3. Bei Auftragspreisen von unter € 500,- (exkl. MwSt.) können neben den Versandkosten auch Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden.
  4. Die Preise basieren auf Selbstkostenpreisen, die im Zeitpunkt des Angebots gelten. Wenn sich diese Selbstkostenpreise aufgrund von Preissteigerungen in Bezug auf Rohstoffe, Materialien, Hilfsmittel, Bestandteile, Transportkosten, Löhne, Versicherungsprämien, steuerliche Abgaben, Einfuhrzölle, Währungskurse u. Ä. seit dem Angebotsdatum erhöht haben, ist die Multitubes BV berechtigt, den Preis dementsprechend anzuheben.
  5. Das in Absatz 4 Bestimmte gilt auch dann, wenn diese selbstkostenpreiserhöhende Faktoren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
  6. Beträgt die Selbstkostenpreissteigerung im Sinne von Absatz 4 jedoch mehr als 15 %, ist der Abnehmer berechtigt, den Auftrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Zeitpunkt, in dem der Abnehmer davon Kenntnis erlangt hat, zu widerrufen.
  7. Preissteigerungen, die aus Ergänzungen und/oder Änderungen des Auftrags bzw. des Vertrags resultieren, gehen zulasten des Abnehmers.

4. LIEFERUNG/LIEFERZEIT

  1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verstehen sich  Angaben zu Lieferzeiten als "Circa-Angaben", die die Multitubes BV nicht binden.
  2. Soweit angemessene Grenzen nicht überschritten werden, gewährt eine Überschreitung von vereinbarten Lieferzeiten dem Abnehmer weder ein Recht auf Schadensersatz - gleich, welcher Art - noch ein Recht zur Verweigerung der Annahme noch ein Recht auf Widerruf des gesamten Vertrags noch ein Recht zur partiellen oder vollständigen Aufschiebung der Erfüllung irgendeiner Pflicht des Abnehmers aus diesem Vertrag.Die Multitubes BV erfüllt ihre Lieferpflicht durch einmaliges Anbieten der Ware. Als vollständiger Liefernachweis genügt die von dem Abnehmer oder der Person, die diesen vertritt, unterzeichnete Empfangsbestätigung. Für den Fall der nicht erfolgten Abnahme gehen Reisekosten, Lagerung und andere Kosten zulasten des Abnehmers. Zudem trägt der Abnehmer das Risiko für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die dem Abnehmer, der Multitubes BV und/oder Dritten an diesen Waren oder durch diese Waren entstehen. Wenn die für die Ausführung des Lieferauftrags benötigten Angaben der Multitubes BV von dem Abnehmer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden oder rechtzeitige Lieferung durch irgendein Zutun des Abnehmers nicht möglich ist, wird die Lieferzeit in jedem Fall um den Zeitraum hinausgeschoben, der der Multitubes BV angemessen erscheint, um ihre Pflichten aufgrund des Vertrags nachträglich erfüllen zu können. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung hat der Abnehmer die Multitubes BV stets schriftlich in Verzug zu setzen und dieser eine angemessene Frist zu gewähren, um ihre Lieferpflichten nachträglich zu erfüllen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT UND -ÜBERGANG

  1. Die gelieferte Ware verbleibt im Eigentum der Multitubes BV, bis der Abnehmer seine gesamten Zahlungs- und anderen Pflichten erfüllt hat.
  2. Unter Berücksichtigung von Artikel 9 Absatz 5 ist die Multitubes BV berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen, wenn der Abnehmer irgendeine Pflicht aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen erfüllt oder ein Umstand im Sinne von Artikel 6.1 eintritt. Dazu gewährt der Abnehmer der Multitubes BV die Befugnis, sich Zugang zu dem Raum/den Räumen zu verschaffen, in dem/denen sich die gelieferte Ware befindet. Ungeachtet des Anspruchs der Multitubes BV auf vollständigen Schadensersatz verwirklicht der Abnehmer bei Zuwiderhandlung eine Strafe von € 5.000,00 pro Tag.
  3. Für den Fall, dass die Multitubes BV die gelieferte Ware tatsächlich zurückgenommen hat, ist der Vertrag unter entsprechender Anwendung von Artikel 6.1 aufgelöst.
  4. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Multitubes BV unmittelbar schriftlich darüber zu informieren, wenn zum einen Dritte Ansprüche auf die gelieferte Ware geltend machen, soweit die gelieferte Ware (noch) nicht in dessen Eigentum steht, und zum anderen irgendein Umstand aus Artikel 6.1 eintritt. Sollte sich später herausstellen, dass der Abnehmer diese Pflicht nicht erfüllt hat, schuldet er die Zahlung einer Strafe in Höhe von 30 % des geschuldeten Betrags exkl. MwSt, dabei gilt ein Mindestbetrag von € 500,--.
  5. Der Abnehmer verpflichtet sich, auf erstes Verlangen der Multitubes BV:
  6. -    die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu lassen und Einsicht in die Police dieser Versicherung zu gewähren;
  7. -    alle Ansprüche des Abnehmers gegen die Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf die in Artikel 3:239 BW (Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande) genannte Weise an die Multitubes BV abzutreten;
  8. -    die Forderungen, die der Abnehmer gegenüber seinem Auftraggeber beim Weiterverkauf von Waren, die die Multitubes VC unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat, erlangt, auf die in Artikel 3:239 BW (Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande) genannte Weise an die Multitubes BV abzutreten;
  9. -    die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als Eigentum der Multitubes BV zu kennzeichnen;
  10. -    auf jede andere Weise seine Mithilfe in Bezug auf alle angemessenen Maßnahmen zu gewähren, die die Multitubes BV zum Schutz ihres Eigentumsrechts hinsichtlich der Ware beschließt und die den Abnehmer in seiner normalen Geschäftsausübung nicht unangemessen beeinträchtigen.

6. KÜNDIGUNG BEENDIGUNG VERTRAG

  1. Die Multitubes BV behält sich das Recht vor, den Vertrag/die Verträge mit dem Abnehmer ohne gerichtliche Maßnahme sofort zu beenden, wenn der Abnehmer:
  2.    A. für bankrott erklärt wird, gesetzlichen Zahlungsaufschub bzw. ein Konkurszverfahren beantragt hat oder einem Konkursverwalter unterstellt wird.
       B. irgendeine (Zahlungs-)Pflicht aus dem Vertrag nicht, nicht angemessen oder nicht rechtzeitig erfüllt.
        C. sich zur Auflösung und/oder Stilllegung seines Unternehmens entschließt.
        D. die freie Verfügung über sein Vermögen verliert oder er - wenn der Abnehmer eine natürliche Person ist - unter Betreuung gestellt wird oder verstirbt.
  3. Bei Beendigung gemäß dem oben Genannten werden alle Forderungen gegen den Abnehmer sofort fällig und hat die Multitubes BV Anspruch auf vollständige Erstattung von Schäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Zinsen und Kosten.
  4. Der Posten "entgangener Gewinn" beträgt mindestens 15 % des vereinbarten Preises, dabei gilt ein Minimum von € 500,00 (exkl. MwSt.), es sei denn, der Abnehmer erbringt einen Gegenbeweis; der Posten "entgangene Zinsen" beläuft sich auf den gesetzlichen Zinssatz, der für Handelsgeschäfte gilt, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist.

7. GEFAHRÜBERGANG

  1. Ungeachtet der Bestimmungen des vorangegangenen Absatzes geht die Gefahr hinsichtlich der von der Multitubes BV gelieferten Ware ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf den Abnehmer über. Dies gilt auch dann, wenn der Abnehmer die Ware selbst abholt oder abholen lässt.

8. HAFTUNG

  1. Die Haftung der Multitubes BV aus dem mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrag ist begrenzt auf den Rechnungsbetrag des Vertrags, subsidiär auf den Betrag der von der Versicherung ausgezahlten Summe, soweit diese Haftung von ihrer Versicherung gedeckt ist.
  2. Die Multitubes BV haftet nicht für die von dem Abnehmer getroffene Farb-, Form-, Materialwahl u.Ä. bezüglich der gelieferten Waren und Materialien und steht nicht dafür ein, dass sich die gelieferten Waren und Materialien zu dem von dem Abnehmer beabsichtigten Zweck eignen. Die Multitubes BV verpflicht sich lediglich zur Lieferung der Sachen.
  3. Geringe Farbabweichungen sowie Mengenabweichungen von 10 % oder weniger bilden keinen Grund für eine Beanstandung.
  4. Ebensowenig haftet die Multitubes BV für die Folgen von Fehlern in den für das Drucken des einheitlichen Artikelcodes oder irgendeines ähnlichen Codes von ihrem Abnehmer ausgehändigten film-masters oder irgendwelchen ähnlichen Materialien oder aber für Schwierigkeiten oder für Folgen von Schwierigkeiten, die beim Gebrauch der gedruckten Codes auftreten. Als von dem Abnehmer ausgehändigte film-masters gelten ebenfalls die von dem Abnehmer genehmigten Drucksachenmuster mit einem einheitlichen Artikelcode.
  5. Fehlerhafte Lagerung der Sachen durch den Abnehmer schließt eine Haftung von Seiten der Multitubes BV aus.
  6. Der Abnehmer wird in keinem Fall irgendeinen Anspruch gegen die Multitubes BV geltend machen können, nachdem die gelieferte Ware oder ein Teil davon in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet wurde. Der Abnehmer ist verpflichtet, vor einer Verarbeitung eine Anfangskontrolle durchzuführen und bei Beanstandungen vor Bearbeitung unverzüglich die Multitubes BV zum Zwecke einer weiteren Beratschlagung darüber zu informieren.
  7. Die Multitubes BV verwendet für die Bedruckung normale Druckfarben. Wenn der Abnehmer hinsichtlich seiner Drucksachen besondere Anforderungen stellt, etwa in Bezug auf Licht- und Alkalibeständigkeit, Reibfestigkeit usw., muss er dies im Voraus ausdrücklich angeben. Auch wenn die Multitubes BV diese Anforderungen akzeptiert, können geringe Abweichungen keinen Anspruch auf Verweigerung der Annahme der Sachen oder eine Haftung der Multitubes BV entstehen lassen.
  8. Die Multitubes BV stellt Druckmuster lediglich dann zur Verfügung, wenn der Abnehmer darum ausdrücklich bittet und diese bezahlt oder wenn die Multitubes BV dies für wünschenswert erachtet.
  9. Druckmuster, die von dem Abnehmer per Unterzeichnung genehmigt wurden, sind für die Ausführung des Auftrags bindend und können deshalb keinen Anlass für Beanstandungen bilden.
  10. Die Parteien schließen ausdrücklich die Haftung der Multitubes BV für die Folgen der (Un-)Brauchbarkeit des sogenannten EAN-Symbols ("Streifencode") oder jedes anderen Codes aus, der auf Wunsch des Abnehmers auf die von der Multitubes BV gelieferte Ware angebracht wurde, sowie auch für die Folgen des fehlerhaften Lesens eines solchen Codes durch die dafür verwendeten Geräte, dies alles, soweit der Multitubes BV keine Fertigungsmängel zuzurechnen sind. Ohne spezifische Anweisungen des Abnehmers werden die Aufträge mit in der Branche üblichen Stoffen im Rahmen üblicher Produktionsverfahren ausgeführt.
  11. Jede weitere Haftung, sei es für unmittelbare, sei es für mittelbare Schäden, Kosten und Zinsen, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen.
  12. Der Abnehmer hält die Multitubes BV von jeglichen Verfahren, Forderungen oder anderen Maßnahmen Dritter frei, soweit diese die Folge einer Haftung und/oder eines Schadens auf Seiten des Abnehmers sind, es sei denn, das von dem Abnehmer verrichtete Handeln und/oder Unterlassen sind die Folge der nicht, nicht rechtzeitig oder nicht angemessen erfolgten Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch die Multitubes BV.

9. BEZAHLUNG

  1. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, haben Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sei es in bar in der Geschäftsstelle der Multitubes oder auf ein von der Multitubes BV anzugebendes Bankkonto.
  2. Alle Zahlungen haben ohne Aufrechnung zu erfolgen.

    Wenn die Multitubes BV den Rechnungsbetrag von dem Abnehmer nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen erhalten hat, befindet sich der Abnehmer (ohne gesondertes Inverzugsetzen) in Verzug; der Abnehmer schuldet auf den fälligen Betrag Zinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz, der für Handelsgeschäfte gilt, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, dabei gilt ein Minimum von 1% pro Monat, gültig für die Zeit, in der sich der Käufer in Verzug befindet, wobei die Zeit in ganzen Monaten gerechnet wird.
  3. Wenn die Zahlung einer Rechnung nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen eingegangen ist und die Multitubes BV sodann rechtliche Maßnahmen zum Empfang der Zahlung von Seiten des Abnehmers ergreift, ist dieser zur Zahlung der von der Multitubes BV zu leistenden (außer-)gerichtlichen Einziehungskosten verpflichtet. Diese Kosten sind festgelegt auf 15 % der zu zahlenden Hauptsumme (oder eines Teils davon) und betragen mindestens € 250,00, ungeachtet etwaiger von dem Abnehmer aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu zahlender Verfahrenskosten.
  4. Alle durch den Abnehmer oder in dessen Namen erfolgten Zahlungen erfolgen zunächst auf die geschuldeten Kosten und Zinsen und danach auf die Hauptsumme der ältesten offenen Rechnung.
  5. Bleibt der Abnehmer mit der Zahlung für eine Teillieferung bzw. Lieferphase in Verzug, ist die Multitubes BV berechtigt, die übrigen noch auszuführenden Bestellungen bzw. Phasen um den Zeitraum hinauszuschieben, den der Abnehmer eine fällige (Teil-)Rechnung unbezahlt lässt, und zwar unabhängig von dem Recht der Multitubes BV, nach Inverzugsetzung die Bestellung(en) endgültig abzubrechen und dabei Zahlung für alle von der Multitubes BV bis zu diesem Momenten gelieferten Waren zu verlangen. Sodann hat die Multitubes BV zudem Anspruch auf Schadensersatz gemäß Artikel
  6. Ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Multitubes BV berechtigt, jederzeit eine Sicherheit für die Bezahlung zu verlangen und die Abwicklung der Bestellung zu unterbrechen, wenn diese Sicherheit nicht erteilt wird.

10. HÖHERE GEWALT

  1. Als höhere Gewalt gilt unter anderem die Situation, in der die Multitubes BV wegen außergewöhnlicher Umstände, wie etwa wegen Feuer, Verkehrsbehinderungen oder Transportproblemen, Mobilisierung, Ausnahmezuständen, Unruhen oder Aufruhr, Im- oder Exportbehinderungen und anderen staatlichen Maßnahmen oder Vorschriften und ferner wegen jedes anderen Umstandes, auf den die Multitubes BV nach angemessener Betrachtung keinen Einfluss ausüben kann, nicht in der Lage ist, die Bestellung gemäß den getroffenen Vereinbarungen auszuführen.
  2. In Falle höherer Gewalt ist die Multitubes BV berechtigt, die Erfüllung des Vertrags ohne gerichtliche Maßnahme entweder aufzuschieben, solange die Lage höherer Gewalt andauert, oder den Vertrag zu beenden, ohne dass die Multitubes BV zur Zahlung irgendeines Schadensersatzes oder irgendeiner Strafe zugunsten des Abnehmers verpflichtet ist. Die Multitubes BV ist berechtigt, das bis dahin eventuell Gelieferte gegenüber dem Abnehmer anteilig zu fakturieren.
  3. Bei einer Aufschiebung der Ausführung einer Bestellung um mehr als 20 Werktage ist der Abnehmer ebenfalls berechtigt, den Vertrag zu beenden.
  4. Bei Beendigung im Sinne des Vorstehenden ist die Multitubes BV berechtigt, Zahlung für all dasjenige zu verlangen, das sie bis dahin geliefert/verrichtet hat, und die Multitubes BV ist nicht zur Zahlung irgendeines Schadensersatzes oder irgendeiner Strafe zugunsten des Abnehmers verpflichtet.

11. BEANSTANDUNGEN

  1. Der Abnehmer verpflichtet sich, die gekauften Sachen bei Lieferung zu untersuchen (untersuchen zu lassen). Dabei hat der Abnehmer zu überprüfen, ob das Gelieferte dem Vertrag entspricht, nämlich:
    -    ob die richtigen Waren geliefert wurden;
    -    ob die gelieferten Waren in Bezug auf Quantität dem Vereinbarten entsprechen;
    -    ob die gelieferten Waren tatsächlich den vereinbarten Qualitätsanforderungen oder - wenn keine vereinbart wurden - den Anforderungen entsprechen, die man für den üblichen Gebrauch und/oder für die üblichen Handelszwecke erwarten darf.
  2. Der Abnehmer kann sich auf einen Mangel nicht mehr berufen, wenn er nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder nach angemessener Betrachtung hätte entdecken müssen, den Mangel gegenüber der Multitubes BV per Einschreiben gerügt hat, er der Multitubes BV nicht die Gelegenheit gewährt hat, die Mängel zu kontrollieren und abzustellen, er das Gelieferte vollständig bearbeitet oder verarbeitet hat bzw. durch sein Zutun die Ingebrauchnahme, Bearbeitung und Verarbeitung veranlasst wurde oder an Dritte weitergeliefert hat.
  3. Als angemessene Zeit gilt: innerhalb von 8 Tagen nach Empfang einer Ware oder - wenn noch nicht übergeben oder geliefert wurde - innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Abnehmer einen Mangel entdeckt hat, wobei er der Multitubes BV schriftlich unter Vorlage von Beweismaterial mitzuteilen hat, worin der Mangel besteht und wann und wie er diesen Mangel festgestellt hat.  Reklamierungen von Rechnungen müssen spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach dem Tag der Versendung durch Einschreiben im Besitz der Multitubes BV sein.
  4. Nach Ablauf der oben genannten Fristen wird angenommen, dass der Abnehmer das Gelieferte bzw. die Rechnung genehmigt hat. Danach werden Reklamierungen/Beanstandungen nicht mehr bearbeitet.
    Bis die Multitubes BV auf die Beanstandung reagiert hat, ist es dem Abnehmer nicht gestattet, die gelieferten Produkte zu verarbeiten, es sei denn, der Abnehmer hat beschlossen, keine Reklamierungen mehr geltend zu machen.
  5. Geringe, im Handelsverkehr als zumutbar geltende Abweichungen können keinen Grund für eine Reklamierung bilden. Dies betrifft unter anderem Abweichungen in Farbe und Quantität im Sinne von Artikel 8 Absatz 3. Reklamierungen, denen Umstände zugrundeliegen, die gemäß Artikel 8 eine Haftung ausschließen, werden nicht bearbeitet.
  6. Auch wenn der Abnehmer rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Pflicht zur Zahlung und Abnahme von erfolgten Bestellungen bestehen. Ware kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an den Verkäufer zurückgegeben werden.

12. WIDERRUF

  1. Wenn der Abnehmer eine Bestellung vollständig oder teilweise widerruft, ist die Multitubes BV berechtigt, dem Abnehmer Widerrufskosten in Höhe eines Betrags von mindestens € 500,00 in Rechnung zu stellen, der gemäß dem nachfolgenden Zeitschema, bezogen auf den Nettokaufpreis, berechnet wird:

    A.    bis 31 Werktage vor dem vereinbarten Lieferdatum ein Prozentsatz in Höhe von 35%.
  2. B.    30 – 20 Werktage vor dem vereinbarten Lieferdatum 50 %.

  3. Dem Wunsch nach Widerruf der gesamten Bestellung oder eines Teils davon innerhalb von 20 Werktagen vor dem vereinbarten Lieferdatum und/oder nach partieller Ausführung der Bestellung kann nicht entsprochen werden.
  4. Widerruf hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Der Tag des Empfangs des Schreibens gilt als der Tag des Widerrufs.

13. URHEBERRECHTE/GEHEIMHALTUNG/ÜBERTRAGBARKEIT

  1. Die Multitubes BV behält sich alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte in Bezug auf die von ihr verschafften Materialien und die darin enthaltenen Erfindungen, Zeichnungen, Lithos, Modelle und urheberrechtlichen Werke auch dann vor, wenn der Abnehmer eine darauf gerichtete Bestellung erteilt hat.
  2. Dem Abnehmer ist es ohne ausdrückliche Zustimmung der Multitubes BV verboten, die von der Multitubes BV gelieferten Produkte zu kopieren, verändern, reproduzieren. Bei Verstoß gegen dieses Verbot verwirklicht der Abnehmer ungeachtet des Rechts der Multitubes BV, alle noch laufenden Verträge aufzulösen und Schadensersatz/Ersatz des entgangenen Gewinns gemäß Artikel 6 zu fordern, eine Strafe von € 50.000,00 pro Verstoß.
  3. Die Multitubes BV wird Maßnahmen ergreifen, so dass alle ihr von dem  Abnehmer zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich für die Ausführung der Bestellung verwendet werden. Ohne schriftliche Zustimmung des Abnehmers wird die Multitubes BV diese Daten nicht gegenüber Dritten bekanntgeben.
  4. Die Multitubes BV wird angemessene Anweisungen des Abnehmers in Bezug auf das Sicherstellen der Geheimhaltung befolgen.
  5. Dem Abnehmer ist es nicht gestattet, seine aus dem Vertrag mit der Multitubes BV erwachsenden Rechte und/oder Pflichten zu übertragen. Übertragung von Rechten und/oder Pflichten ist nur möglich, nachdem der Abnehmer die Multitubes BV darüber informiert hat und die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Multitubes BV. erhalten hat.
  6. Durch die Erteilung eines Auftrags zum Vervielfältigen oder Reproduzieren von Objekten, die durch das Urheberrecht oder irgendein gewerbliches Eigentumsrecht geschützt werden, erklärt der Abnehmer, dass kein Urheberrecht oder gewerbliches Eigentumsrecht von Dritten verletzt wird. Der Abnehmer hält die Multitubes BV gerichtlich und außergerichtlich von allen Folgen frei, und zwar sowohl in Bezug auf finanzielle als auch hinsichtlich anderer sich aus der Vervielfältigung oder Reproduktionen ergebender Folgen.
    Folgt auf einen bestellten Entwurf keine Order im Sinne von Artikel 13.1, wird dieser nach 1 Monat in Rechnung gestellt, während das Vervielfältigungs- und Reproduktionsrecht bei der Multitubes BV verbleibt.
  7. Urheberrechte sind in den Kosten für die Entwürfe nicht inbegriffen.

14. RECHTSSTREITIGKEITEN

  1. Auf jedes Angebote, jede Offerte, Austragsbestätigung, jeden Vertrag, jede Rechtshandlung, die die Folge davon ist, findet niederländisches Recht Anwendung. Ein Rechtssreit, der sich hieraus ergibt, kann, wenn das Gericht zuständig ist, in erster Instanz ausschließlich dem Gericht in Haarlem vorgelegt werden, es sei denn, die die Multitubes BV wünscht, den Rechtsstreit dem zuständigen Gericht am Wohnsitz oder Niederlassungsort des Abnehmers vorzulegen.
  2. Sofern von der Multitubes BV und dem Abnehmer gewünscht, können die die Parteien die Rechtsstreitigkeit unter Ausschluss des Zivilrichters und der Berufung einem Schiedsgericht vorlegen. Falls die Einschaltung eines Schiedsgerichts beschlossen wird, wird bereits an dieser Stelle für später festgelegt:

A.    Eine Rechtsstreitigkeit liegt dann vor, wenn 1 Partei erklärt, dass dies der Fall ist.
B.    Ein Schiedsgericht besteht aus 3 Schiedsrichtern, ihre Entscheidung ist bindend.
C.    Die Ernennung von Schiedsrichtern erfolgt folgendermaßen: 1 durch die klagende Partei, einer durch die beklagte Partei und 1 durch die beiden Schiedsrichter eingesetzten dritten Sachkundigen.
Ihre Verbindlichkeiten dauern an, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
D.    Mindestens 1 der Schiedsrichter ist ein Sachkundiger (meester in de rechten, ein niederländischer juristischer Titel).
E.    Die Schiedsrichter müssen spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Einreichen des jeweiligen Antrags ernannt worden sein.
F.    Ein Antrag auf Eröffnung des Schiedsverfahrens erfolgt per Einschreiben an die Schiedsrichter, sobald diese eingesetzt wurden. Aus diesem Schreiben ergeben sich deutlich die Rechtsstreitigkeiten und Forderungen.
G.    Ein Antrag ist nicht mehr zulässig, wenn seit der Leistung, auf die sich die Rechtsstreitigkeit bezieht, mehr als 6 Monate vergangen sind.
H.    Das Verfahren wird auf die Weise geführt, die die Schiedsrichter für die Rechtsstreitigkeit jeweils festlegen.
I.     Die Schiedsrichter werden innerhalb einer angemessenen Frist nach bestem Wissen und Gewissen Recht sprechen, ohne an die strengen Regeln des geltenden Recht gebunden zu sein.
J.    Die Schlichter sind befugt, entweder von der klagenden Partei oder von beiden Parteien einen Vorschuss als Gewähr für die Zahlung der Kosten des Schiedsverfahrens zu fordern.
K.    Die unterlegene Partei wird zur Zahlung der Kosten des Schiedsverfahrens, die Kosten der Gegenpartei inbegriffen, in Höhe eines von den Schiedsrichtern festzulegenden Betrags verurteilt.
L.    Wenn in Bezug auf irgendwelche Punkte beide Parteien unterliegen, können die Kosten des Schlichtungsverfahrens aufgeteilt und die der Partei vollständig oder teilweise gegeneinander aufgehoben werden.
M.    Das Honorar der Schiedsrichter ist bis zu dem von ihnen festzulegenden Betrag in den oben genannten Kosten inbegriffen.
N.    Die Schiedsrichter sind bezüglich allem, wovon sie in ihrer Funktion erfahren, zur Geheimhaltung verpflichtet.

 

15. BESONDERE BESTIMMUNGEN

  1. Die von dem Abnehmer zu liefernden Materialien oder Informationen (Informationsträger) müssen die von der Multitubes BV erteilten Vorgaben erfüllen. Die Multitubes BV haftet nicht für die Folgen von Druckfehlern in dem Text, der von dem Abnehmer oder in seinem Namen bereitgestellt wurde, die nicht von den Mitarbeitern der Multitubes BV korrigiert wurden.
  2. Die Aufbewahrung von Produktionsmitteln:

    A. Alle Produktionsmittel, wie etwa grafische Bildträger und Reproformen und/oder anderen Datenträgern u. Ä. werden nur nach rechtzeitigem schriftlichem Auftrag des Abnehmers. Die Aufbewahrung wird in Rechnung gestellt.
    B. Die Aufbewahrung der Produktionsmittel beinhaltet keine Garantie dahingehend, dass diese wieder in Gebrauch genommen werden können.
  3. Eigentum Produktionsmittel:

    A. Alle Produktionsmittel, wie etwa Clichés, Druckplatten, Zylinder, Lithos, Negative, Positive, Stempelplatten, Datenträger, Software und anderes grafisches Material sind Bestandteil des Druckereinventars und al solches Eigentum der Multitubes BV, auch wenn diese in Rechnung gestellt wurden.
    B. Der Abnehmer kann nicht verlangen, dass diese Bestandteile an ihn übertragen werden, es sei denn, er und die Multitubes BV haben im Voraus etwas anderes vereinbart.
    C. Die Multitubes BV ist nicht verpflichtet, diese Bestandteile aufzuwahren.


WORMERVEER, MÄRZ 2007.

MULTITUBES B.V.
Vlasblomweg 11
1521 PW WORMERVEER